Touristen in Mecklenburg-Vorpommern müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und sich dann alle drei Tage erneut testen lassen.
Das teilte Staatskanzleichef Patrick Dahlemann (SPD) am Freitag nach einer kurzfristig anberaumten Kabinettssitzung mit. Die Corona-Landesverordnung sei in dem Punkt präzisiert worden.
In Hotels und anderen Beherbergungsstätten gelte bei der Warnstufe „Orange“, in der sich das Land MV derzeit befindet, die 2G-plus-Regel. Das heißt, sie dürfen nur von Geimpften und Genesenen genutzt werden, die zusätzlich noch einen Negativtest vorlegen müssen.
Bei Geschäftsreisen oder anlässlich besonderer Ereignisse, wie einer Beerdigung, könnten auch ungeimpfte Gäste beherbergt werden, hieß es. Diese müssen sich dann allerdings täglich testen lassen.