Es hatte sich angekündigt – seit Donnerstag gilt im Nordosten in Teilen des öffentlichen Lebens für Innenbereiche die sogenannte 2G-plus-Regel – also abgesehen von Ausnahmen nur Zutritt für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem negativem Corona-Test.
Hier gilt die 2G-plus-Regel: Für den Restaurantbesuch, auf Messen, bei Feiern außerhalb der eigenen vier Wände, beim Besuch von Kinos, Theatern, Konzerten, Museen – aber auch in Schwimmbädern oder Fitnessstudios. Außerdem gilt 2G plus für sogenannte körpernahe Dienstleistungen, also den Besuch von Kosmetik- oder Tattoostudios. Der Friseurbesuch ist ausgenommen. Für diesen gilt 3G – also Zutritt für Geimpfte, Genesene oder Menschen mit negativem Corona-Test.
Auch in Hotels oder Ferienwohnungen gilt 2G plus mit Ausnahme von zwingend erforderlichen Aufenthalten, die beruflich oder medizinisch bedingt sind. Beim Erwachsenensport gilt im Amateurbereich 2G plus für Zuschauer und Sportler und im Profibereich für Zuschauer. Auch für den Stadionbesuch gilt die Regelung.
Diese Regeln gelten außerdem: Für Weihnachtsmärkte gilt grundsätzlich die 2G-Regel, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber ohne zusätzliche Testerfordernisse. Tanzveranstaltungen in Clubs und Discos sind verboten. Außerdem gelten Teilnehmerbegrenzungen auf 50 Prozent der Kapazität bei Veranstaltungen in Innen- und auch Außenbereichen, etwa in Fußballstadien.
Diese Ausnahmen gibt es: Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren. Ältere Kinder bis elf Jahren müssen einen negativen Test vorlegen. Ausgenommen sind noch bis Jahresende auch Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und Schwangere – auch diese Gruppen müssen aber einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Ausnahmen gelten auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Mögliche Verschärfungen: Die Maßnahmen entsprechen der Warnstufe Orange. Für Rot – die höchste Stufe der landeseigenen Corona-Stufenkarte – sind Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Menschen vorgesehen. Außerdem soll dann in Teilen des Handels 2G gelten – also nur Zugang für Geimpfte und Genesene. Für Weihnachtsmärkte soll dann 2G plus greifen.
Landesweit würden diese Maßnahmen greifen, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 9,0 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen mit Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert worden sind. Für das Land lag er am Mittwoch bei 8,6.