In Umsetzung der durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der auf dem MV-Gipfel festgelegten Strategie zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie setzt auch die Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg auf das 3G-Prinzip.
Das Betreten aller Einrichtungen und Häuser der Kreisverwaltung wird nur noch möglich sein, wenn ein entsprechender Impfnachweis oder ein gültiger Genesungsnachweis vorgelegt wird. Beziehungsweise als dritte Möglichkeit ein negatives Testergebnis eines bei einer Schnelltesteinrichtung durchgeführten Corona-Schnelltest, das nicht älter als 24 Stunden ist (3G-Regelung).
Diese Regelung gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab kommenden Mittwoch.
Für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude gilt die 3G-Regelung ab kommenden Donnerstag (25.11.2021). Minderjährige (unter 18 Jahren) sind von der Regelung ausgenommen.
Landrat Tino Schomann zu der Regelung:
„In der aktuellen Pandemiephase geht es auch darum, dass unsere Verwaltung arbeitsfähig bleibt und wir die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich schützen. Ich halte die Regelung deshalb für richtig, auch wenn sie Behördengänge eine Zeit lang vielleicht etwas umständlicher machen wird.“