Besucher des Rostocker Weihnachtsmarkts müssen sich auf eine 3G-Regelung einstellen, wenn sie etwas essen und trinken oder eines der zahlreichen Fahrgeschäfte nutzen wollen.
Wie die Chefin des Rostocker Großmarkts, Inga Knospe, am Freitag mitteilte, müssen sie sich dazu an vier zentralen Stationen unter Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises oder eines aktuellen negativen Testergebnisses ein Armband holen. „Ohne dieses Bändchen geht nichts“, sagte Knospe. Die Vorlage beispielsweise eines Impfnachweises am Stand sei nicht möglich.
Dazu komme eine 2G-Regelung bei Indoor-Geschäften. Dort reiche ein Negativtest nicht, um eintreten zu dürfen, erklärte Knospe. Klar sei aber: „Wir öffnen definitiv. Wir freuen uns auf unsere Gäste.“
Nach der am Freitagnachmittag erlassenen Allgemeinverfügung muss in Bereichen des Weihnachtsmarkts in der Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung oder Behinderung keine Maske tragen und dies nachweisen können, seien davon befreit. Das Abnehmen der Maske zum Essen und Trinken ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern gestattet.