Die Grünen im Schweriner Landtag wollen die neue Landesregierung auffordern, die vom Landesverfassungsgericht angeordnete Neufassung der Bestandsdatenauskunft sieben Monate früher vorzunehmen, als vom Gericht gefordert. „Der Beschluss zeigt, dass der Ausforschung von Bürgerinnen und Bürgern durch Sicherheitsbehörden zu Recht verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind“, sagte deren Fraktionsvorsitzender Harald Terpe am Dienstag.
Das Landesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss Ende Oktober bemängelt, dass die aktuelle Regelung die Abfrage von Bestandsdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummern und Geburtsdaten bei den Internet- und Telefonanbietern für Polizei und Verfassungsschutz zu einfach ermögliche. „Die in den angegriffenen Vorschriften enthaltenen Grundrechtseingriffe genügen in weiten Teilen nicht den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit“, heißt es im Urteil.