Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald befasst sich mit dem 2G-Optionsmodell der Corona-Landesverordnung.
Es liege ein Eilantrag auf Überprüfung der Regelung vor, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Der Antragsteller oder die Antragstellerin befürchtet demnach wegen der Regelung von Veranstaltungen ausgeschlossen zu werden. Nähere Angaben zum Antrag oder dem möglichen Zeitpunkt einer Entscheidung machte die Sprecherin nicht.
Das 2G-Optionsmodell für Veranstalter, gibt diesen die Möglichkeit, nur geimpfte oder vom Coronavirus genesene Menschen zuzulassen und dann auf Hygieneauflagen wie Abstand, Maskenpflicht oder Kontaktnachverfolgungspflichten zu verzichten.
Da es sich bei dem Verfahren laut der Gerichtssprecherin um ein Normenkontrollverfahren handelt, könnte die Regelung bei einer entsprechenden Entscheidung theoretisch außer Vollzug gesetzt werden.