Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) hat Zahlungsaufforderungen über insgesamt 12,2 Millionen Euro an die kreisfreien Städte und Landkreise zurückgenommen.
Die Städte Rostock und Schwerin hatten zuvor mit Klagen gedroht. Die Kommunen sollten sich mit 40 Prozent an zusätzlichen Investitionen in den Krankenhäusern im Zuge der Corona-Pandemie beteiligen. Ob das Land damit auf die Millionen verzichtet, ist offen. „Die neue Landesregierung wird auf die Kommunen zugehen und das Thema entsprechend behandeln“, erklärte ein Ministeriumssprecher am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die rot-rote Landesregierung soll am 15. November berufen werden.
Grundsätzlich finanzieren in Deutschland die Krankenkassen den Betrieb der Krankenhäuser und die Länder sind für Investitionen zuständig. In Mecklenburg-Vorpommern teilen sich Land und Kommunen diese Investitionskosten im Verhältnis von 60 zu 40. Das betreffe aber nur die Regelfinanzierung der Krankenhausinvestitionen und nicht, wenn das Geld aus dem MV-Schutzfonds komme, erklärt Rostocks Finanzsenator Cris Müller-von Wrycz Rekowski (SPD) die Sicht der Hansestadt auf die Dinge. Laut „Schweriner Volkszeitung“ war auch die Stadt Schwerin bereit zu klagen. Die Notwendigkeit dazu entfalle nun, da das Gesundheitsministerium seinen Bescheid zurückgezogen habe, hieß es am Freitag von der Landeshauptstadt.
Die Kommunen hätten die Landesregierung gebeten, sie bei der Mitfinanzierung der Corona-Investitionen herauszulassen, da sie selbst von der Pandemie betroffen seien, berichtet Müller-von Wrycz Rekowski. Im Nachtragshaushalt 2021 für den Corona-Schutzfonds sei der kommunale Anteil dann auch nicht festgeschrieben worden.
Nun 40 Prozent von den Kommunen zu verlangen, sei rechtswidrig. Das Land sehe das anders, so Müller-von Wrycz Rekowski.