In einer privaten Vogelhaltung in Wismar mit 18 Hühnern und 9 Enten wurde am heutigen Freitag der Ausbruch der Geflügelpest durch den Amtstierarzt amtlich festgestellt.
Bis Mittwoch waren in dem Bestand 3 Enten verendet und daraufhin die Tierkörper zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) eingesandt worden. Nachdem am Donnerstag im LALLF der Nachweis von aviärem Influenza-A-Virus des Subtyps H5 vorlag, wurden Proben an das Nationale Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Bestätigung und weiterführenden Diagnostik weitergeleitet.
Vom FLI wurde nunmehr das Vorliegen des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenzavirus bestätigt.
Damit war die Geflügelpest amtlich festzustellen. Die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere sowie die ersten Desinfektionsmaßnahmen sind bereits erfolgt.
Die Haltung liegt in unmittelbarer Nähe zu einem Gewässer mit Wildvogelvorkommen. Der Tierhalter berichtete, dass wilde Stockenten immer mal wieder in die Haltung eingeflogen sind um „Futter zu klauen“ und es zu einem direkten Kontakt mit den eigenen Enten gekommen sei. Über diesen Weg ist das Virus in den Bestand gelangt mit dramatischen Folgen für die Tiere.
Landrat Tino Schomann zu dem Fall: „Auch wenn wir bislang noch keinen Virusnachweis in der Wildvogelpopulation bei uns festgestellt haben zeigt uns dieser Fall eindrucksvoll, welche reale Infektionsgefahr von den Wildvögeln ausgeht. Tierhalter dürfen diese Gefahr zum Schutze ihrer Tiere und der hiesigen Geflügelbetriebe nicht unterschätzen.“
Für alle privaten Geflügelhalter im gesamten Landkreisgebiet und in der Hansestadt Wismar gilt es die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln- insbesondere zu Wildenten, Wildgänse, Schwäne und aasfressende Wildvögel- und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sind die Tiere in einem geschlossenen Stall oder in einer Wildvogel sicheren Voliere zu halten.
– Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
– Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
– Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
– Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
– Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.