Ein 35-jähriger Schweriner muss wegen wiederholten Fahrens unter Alkohol mit dem E-Roller um seinen Auto-Führerschein bangen.
Wie eine Polizeisprecherin am Donnerstag sagte, wurde der angetrunkene Mann in der Nacht zu Donnerstag in gut einer Stunde gleich zwei Mal auf einem Roller ertappt. Beamte stoppten ihn kurz nach Mitternacht in der Schweriner Weststadt, wo er beim Pusten ins Messgerät auf 0,78 Promille Atemalkohol kam.
Trotz Belehrung, dass er nun nicht mehr fahren dürfe, wurde der Schweriner gut eine Stunde später wieder rollernd angehalten. Diesmal war er ein paar Kilometer weiter am Schloss und hatte noch etwas mehr Atemalkohol, wie eine Sprecherin sagte. Diesmal wurde dem Mann der Roller abgenommen.
Laut Bußgeldkatalog müssen Verkehrssünder schon beim einmaligen Rollern mit mehr als 0,5 Promille mit mindestens zwei Punkten in der Verkehrssünderdatei, einem Bußgeld von 500 bis 1500 Euro und einem Fahrverbot von einem bis drei Monaten rechnen. Die Führerscheinbehörde werde ebenfalls informiert, hieß es.