Mit dem Ferienende gilt in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für zwei Wochen eine Maskenpflicht.
„Diese Regelung, die zuletzt nach den Sommerferien umgesetzt wurde, dient ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach längerer unterrichtsfreier Zeit“, hieß es Ende September aus dem Bildungsministerium. Sie ist Teil der Schul-Corona-Verordnung.
Im Freien muss hingegen laut Ministerium keine Maske getragen werden, solange sich die Schülerinnen und Schüler in einer festen Gruppe bewegen und der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt. Grundschulkinder sind den Angaben zufolge draußen komplett von der Maskenpflicht befreit.
Neben der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, müssen Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler eine unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten vorlegen. Die Erklärung muss laut der Landesregierung in der Schule abgegeben oder in digitaler Form übermittelt werden. Das entsprechende Formular kann auf der Webseite des Bildungsministeriums heruntergeladen werden.
Die Maskenpflicht in Schulen gilt unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus). Ansonsten gilt sie in der Schule und auf schulischen Anlagen erst ab Stufe 2 (gelb) der Corona-Ampel MV.