Dienstag, 26.November 2024 | 09:29

Inzidenz steigt weiter: Neue Regelungen in zwei Kreisen

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Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern ist weiter gestiegen.

Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) am Dienstag berichtete, legte die Inzidenz um 4,4 auf 39 zu. Am Montag vergangener Woche lag der Wert, der die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen angibt, bei 27,5. Aus dem ganzen Land wurden 196 neue Infektionsfälle gemeldet – nach 117 in der Vorwoche.

32 (+1) Menschen mussten am Dienstag in den Krankenhäusern behandelt werden – 16 davon auf Intensivstationen. In Vorpommern-Greifwald lag die Sieben-Tage-Inzidenz mit 60,7 am höchsten, im Kreis Mecklenburgische Seenplatte mit 16,3 am niedrigsten. Die Stufenkarte der 7-Tage-Inzidenz für Hospitalisierungen ist einheitlich Grün gefärbt. Der landesweite Wert, ein maßgebliches Kriterium der Corona-Ampel, liegt bei 0,7. Die Gesamtzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus blieb bei 1199. Insgesamt 48.637 Menschen sind den Angaben zufolge bislang mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert worden.

Ob in einem Landkreis weitere Corona-Regelungen in Kraft treten, entscheidet sich jedoch nicht allein aufgrund der Hospitalisierungs-Inzidenz. Das Lagus gibt diesbezüglich eine weitere Karte heraus, die mehr Kriterien berücksichtigt. Der Kreis Rostock und der Kreis Vorpommern-Greifswald werden hier den dritten Tag in Folge Gelb eingefärbt – daher treten neue Beschränkungen in Kraft.

Ab Mittwoch gilt dort eine Maskenpflicht in Kinderhorten und Schulen. Am Folgetag tritt dann eine weiterführende Testpflicht für die Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kultur- und Sporteinrichtungen in Kraft. Zutritt zu Diskotheken und anderen Tanzveranstaltungen darf demnach nur nach Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet werden.

Ausgenommen von den Testerfordernissen bleiben vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter sechs Jahren. Regelmäßig getestete Schülerinnen und Schüler müssen nur bei Tanzveranstaltungen einen Test nachweisen. Die Regelungen gelten so lange, bis die betreffenden Kreise wieder gemäß der Corona-Ampel an fünf aufeinander folgenden Tagen der Stufe 1 (Grün) zugeordnet sind.

Mindestens einmal geimpft sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts 65,5 Prozent der Einwohner des Landes. 62,5 Prozent besitzen demnach einen vollständigen Impfschutz.

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