Mecklenburger und Vorpommern, die im Ausland leben, können den Landtag am 26. September nicht mitwählen.
Eine Stimmabgabe für die Bundestagswahl ist hingegen möglich, wie die Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke am Freitag mitteilte. Auslandsdeutsche müssten bis zum 5. September 2021 einen Antrag bei ihrer zuständigen Gemeinde – meist die letzte Meldeadresse in der Bundesrepublik – stellen und bekämen dann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl zugesandt.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind demnach alle Deutschen, die 37 Tage vor der Wahl in MV nach dem Melderegister ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich im Land aufhalten. Sie würden von den zuständigen Behörden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer sich erst danach anmeldet – bis zum 3. September (Landtagswahl) oder 5. September (Bundestagswahl) – könne noch auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Angaben zufolge bis zum 4. September versandt. Das Wählerverzeichnis könne dann vom 6. bis 10. September eingesehen werden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der eigenen Daten zu überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, könne bis zum 10. September bei der Gemeindebehörde Einspruch erheben.