Mittwoch, 27.November 2024 | 01:38

Testpflicht nicht nur nach Inzidenz: Ampel gilt weiter

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Das in Mecklenburg-Vorpommern geltende Ampelsystem bleibt auch weiterhin maßgeblich für den Umgang des Landes mit der Corona-Pandemie. Dadurch würden Testpflichten im Nordosten später greifen als in anderen Regionen Deutschlands, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Dienstag in Schwerin nach Beratungen mit Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und den anderen Länderchefs.

Bund und Länder hatten beschlossen, dass spätestens ab 23. August für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote – wie auch heute schon in manchen Bereichen – grundsätzlich gelten soll: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein. Die „3G-Regel“ kann demnach ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis „stabil“ unter 35 liegt.

In Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen gebe es in Mecklenburg-Vorpommern bereits heute Testpflichten, sagte Schwesig. Künftig gebe es auch wieder Testpflichten in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Friseuren oder Kosmetikern, beim Sport oder in Fitnessstudios und Schwimmhallen – in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gelten diese ihren Angaben zufolge aber nicht zwangsläufig ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Erst wenn ein Landkreis diese Inzidenz erreicht habe und es zusätzlich auch eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten in den Krankenhäusern gebe, griffen die entsprechenden Vorgaben – spätestens aber, wenn ein Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 erreicht habe.

Das Ampel-System habe sich bewährt, sagte Schwesig. „Ich habe mich heute in der Ministerpräsidentenkonferenz dafür eingesetzt, dass es in Mecklenburg-Vorpommern bei diesem System bleiben kann, dass wir uns nicht allein nur nach der Inzidenz richten.“

Vollständig Geimpfte seien von den Testpflichten ausgenommen, sagte Schwesig. Sie warb erneut für Impfungen. Laut Robert Koch-Institut gebe es etwa für vollständig Geimpfte ohne Symptome keine Quarantänepflicht, auch wenn sie Kontakt zu einem coronapositiven Menschen hatten. „Nutzen Sie die Impfangebote“, empfahl Schwesig.

An der geplanten Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen nach den ersten zwei Unterrichtswochen nach den Ferien hält die Landesregierung laut Schwesig fest. Sie sagte aber auch, man müsse schauen, „wie lange wir diese Befreiung von der Maskenpflicht auch aufrechterhalten können“. Man sei am Beginn einer vierten Corona-Welle, sagte Schwesig. „Unser Ziel ist, dass mit Impfungen und Testen diese Welle möglichst flach bleibt und dass wir zu keinen Schließungen mehr kommen, und alles so, wie es jetzt grundsätzlich ist, ermöglichen können.“

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