Der erwartete Mammutgipfel blieb aus: Bund und Länder haben sich sich auf einen Corona-Kurs für den Herbst geeinigt. Die Impfquote soll gesteigert, die Testpflicht ausgeweitet werden. Ein Überblick über die Beschlüsse.
Bund und Länder haben sich auf einen Corona-Fahrplan für die kommenden Monate geeinigt. Dabei setzt die Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Erweiterung der Testpflicht, um eine vierte Welle zu verhindern und um die Impfquote in Deutschland zu erhöhen. Viele Beobachter hatten im Vorfeld einen langen und konfliktreichen Gipfel erwartet. Doch bereits vor 17 Uhr war das Bund-Länder-Treffen vorbei, unter anderem der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) konnte sich mit einer Forderung nach härteten Einschränkungen für Ungeimpfte nicht durchsetzen.
Während es bei Thema Corona unterschiedliche Positionen gab, herrscht zumindest bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe große Einigkeit.
Hier der Überblick über die Beschlüsse:
Ausweitung der Testpflicht ab dem 23. August
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss für den Zutritt zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens in Zukunft ein negatives Testergebnis vorlegen. Der Coronagipfel hat beschlossen, dass die Testpflicht ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche in Kraft treten soll. Ungeimpfte müssen dann einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen.
Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und 5darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
Negative Tests werden Voraussetzung für:
a) den Zugang zu Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
b) Zugang zur Innengastronomie
c) Teilnahme an Veranstaltungen und Festen
d) Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
e) Sport im Innenbereich
f) Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts
3G-Regel hat weiterhin Bestand
Im Zuge der Testpflicht gibt es keine weiteren Einschränkung für Ungeimpfte, wenn sie sich testen lassen. Die Länder können aber Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, wenn das Infektionsgeschehen gering ist. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
Ende für Gratis-Corona-Tests ab 11. Oktober
In Zukunft sollen Ungeimpfte ihre Corona-Tests selbst bezahlen. Weiterhin kostenlos getestet werden sollen demnach Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, wie zum Beispiel Schwangere und Minderjährige. Der 11. Oktober ist der Stichtag für das Ende der Gratis-Tests.
Testpflicht für Ungeimpfte ab Inzidenz von 35
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss für den Zutritt zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens in Zukunft ein negatives Testergebnis vorlegen. Laut übereinstimmenden Berichten hat der Coronagipfel am Dienstag beschlossen, dass die Testpflicht ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche gelten soll. Ungeimpfte müssen dann einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen.
Neue Corona-Ampel zur Gefahreneinschätzung in der Pandemie
Bisher ist die Sieben-Tage-Inzidenz maßgeblicher Leitindikator in dieser Pandemie. Steigt sie zu hoch, drohen neue Beschränkungen bis hin zum Lockdown. Das passt nicht mehr zur aktuellen Lage, kritisieren viele Länderchefs. Schließlich wachse die Zahl der Geimpften, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie noch schwer erkranken. Sie wollen neue Indikatoren festlegen – zum Beispiel die Impfquote oder die Hospitalisierungsrate sowie die Belegung der Intensivstationen.
Der Beschlussentwurf vom Montagabend sieht aber keine konkreten neuen Indikatoren vor, sondern bleibt sehr allgemein. „Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens genau beobachten“, heißt es dort lediglich.
NRW-Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) kündigte am Dienstag vor Start der Schalte bereits an: „Mit zunehmender Impfquote müssen wir ein breiteres Spektrum berücksichtigen.“ Auf der Grundlage verschiedener Indikatoren gelte es, einen klaren Mechanismus für Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Auch SPD-Ministerpräsidenten wie Mecklenburg-Vorpommerns Manuela Schwesig (SPD) und Rheinland-Pfalz‘ Malu Dreyer (SPD) drangen vorab eindringlich auf eine neue, komplexere Corona-Ampel.
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„Müssen Konsequenzen tragen“: Druck auf Ungeimpfte steigt – Ende der kostenlosen Tests naht
Verlängerung der epidemischen Notlage
Die sogenannte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wurde am 11. Juni zuletzt verlängert. An ihr hängen zentrale Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Mitte September läuft sie ohne erneute Verlängerung aus. Im Beschlussentwurf vom Montagabend wird ihre Verlängerung festgelegt, auch die Gesundheitsminister der Länder sprachen sich dafür aus. Aber unumstritten ist dieser Punkt nicht.
Zuletzt dachte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber nach, die Notlagen-Regelung schon jetzt auslaufen zu lassen. Grund: Die wichtigsten Regeln seien auf Länderebene verankert, weitere könnten auch dort festgelegt werden. In der CDU gibt es weitere Stimmen, die sich dafür aussprechen, die Ausnahmeregel Mitte September zu beenden.