Weil er seinen auf dem Sofa vermutlich schlafenden Freund mit einem Messer, einer Schere und einer Machete getötet hat, ist ein 37-jähriger Mann vom Landgericht Rostock zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Zusätzlich ordneten die Richter am Montag die Sicherungsverwahrung an. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Mann Anfang Mai dieses Jahres nach einem Abend mit viel Alkohol und Drogenkonsum den 40-jährigen wehrlosen Freund getötet hat. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte argumentiert, dass der 37-jährige Deutsche sein Opfer aus Heimtücke und Mordlust so töten wollen, wie er es in zahlreichen Gewaltvideos gesehen hatte.
Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Es sei aufgrund der Spuren am Tatort nicht auszuschließen, dass es zu einem Kampf gekommen sei, bei dem der Angeklagte aus Notwehr gehandelt habe. Der Angeklagte selbst hatte während des Prozesses nicht ausgesagt.