Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer der 726 Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns weisen einer statistischen Erhebung zufolge erhebliche Differenzen auf.
Wie das Statistische Amt MV am Montag in Schwerin mitteilte, reicht die Spannweite etwa bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen von 200 Prozent bei insgesamt zehn Gemeinden bis zu 900 Prozent in den Gemeinden Hülsenburg, Kirch Jesar, Pritzier und Warlitz, die alle im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegen.
Bei der Grundsteuer B für sonstige Grundstücke wurde in 30 Gemeinden der niedrigste Hebesatz von 300 Prozent festgesetzt. Den höchsten Hebesatz bei der Grundsteuer B meldete Wackerow nahe Greifswald mit 700 Prozent. Die Gewerbesteuer lag in Schönbeck im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit 220 Prozent am niedrigsten und in Rostock mit 465 Prozent am höchsten.
Die Kommunen können über den Hebesatz selbst die Höhe ihrer Gewerbe- und Grundsteuer festlegen. Grundlage dafür sei der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag beispielsweise für ein Grundstück oder den Gewerbesteuerertrag, sagte Thomas Deiters vom Städte- und Gemeindetag MV. „Messbetrag mal Hebesatz ergibt die Steuerschuld.“ Im Prinzip gelte die Regel, dass in Gemeinden mit großer Attraktivität höhere Hebesätze festgelegt werden.