Mit einer neuen Corona-Verordnung geht Schleswig-Holstein weitere Öffnungsschritte.
Von Montag an sind wieder deutlich größere Veranstaltungen möglich, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Drinnen sind 1250 Personen erlaubt, draußen 2500. Das gilt für Konzerte, Theater oder Kino sowie für Gottesdienste, Flohmärkte und auch Messen. Außerdem besteht laut der ab Montag geltenden neuen Corona-Verordnung keine Testpflicht mehr für „Veranstaltungen mit Sitzungscharakter“. Das betrifft beispielsweise Kinos.
Im Kinosaal darf die Hälfte aller Plätze belegt werden. Am Platz können Besucher die Maske wieder ablegen. Draußen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Auf Wochenmärkten beispielsweise sind Abstände aber weiter einzuhalten. Leichter ist es nun auch beim Urlaub an Nord- und Ostsee. Für das Einchecken im Hotel bleibt es zwar bei der Testpflicht vor der Anreise. Zusätzlich ist nun aber nur noch einmalig nach 72 Stunden ein weiterer Test notwendig.
Bei Festen und Empfängen können fortan in geschlossenen Räumen 250 Gäste und draußen 500 beisammen sein. Entspannung gibt es auch im Einzelhandel: Dort gilt wie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen keine Quadratmeter-Begrenzung mehr.
Wer im Innenbereich eines Restaurants speisen will, muss aber weiter einen negativen Corona-Test vorweisen. Bei Busreisen muss weiter eine Maske getragen werden.
Auch Diskotheken dürfen – unabhängig von einem Modellprojekt ab Montag wieder öffnen – allerdings nur unter strengen Vorgaben. Neben einem Hygienekonzept, der Erhebung und der Kontaktdaten ist auch ein negativer Test und die Beschränkung auf 125 Personen nötig.