Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können künftig kleinere Summen aus dem eingerichteten Härtefallfonds einfacher beantragen.
Auf manche Anträge entfalle künftig die Pflicht eines prüfenden Dritten, teilte das Wirtschaftsministerium am Sonntag in Schwerin mit. Dabei geht es demnach um Anträge für eine Betriebskostenpauschale von bis 1250 Euro sowie Anträge auf eine anteilige Fixkostenerstattung von bis zu 5000 Euro pro Monat.
„Darüber hinaus können auch Soloselbstständige, die ihre selbstständige Tätigkeit nach dem 31. Oktober 2020 aufgenommen haben, und nach dem 31. Oktober 2020 gegründete Unternehmen Zugang zu den Härtefallhilfen erhalten“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU).
Das Land hatte diesen 30 Millionen Euro schweren Fonds im Mai aufgelegt. Bund und Land teilen sich nach Ministeriumsangaben die Kosten. Damit sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu den zahlreichen regulären Bundes- oder Landeshilfen in der Corona-Krise haben, als auch Firmen, bei denen die vorhandenen Hilfsprogramme nicht ausreichen. Pro Unternehmen seien im Regelfall bis zu 100 000 Euro Unterstützung möglich. Die Anträge können beim Landesförderinstitut eingereicht werden.