Die AfD-Landtagsfraktion hat eine Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt beim Landesverfassungsgericht eingereicht.
Das Gericht in Greifswald bestätigte am Mittwoch den Eingang. Die Kreditaufnahme von 2,15 Milliarden Euro verletze die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse des Landes, sagte der AfD-Landtagsabgeordnete Gunter Jess in Schwerin. Bei der Kreditaufnahme bestehe „weder ein hinreichender zeitlicher, noch ein sachlicher Zusammenhang zwischen den durch die Kredite zu finanzierenden Maßnahmen und der Corona-Pandemie.“
Das Land hatte im vergangenen Jahr insgesamt 2,85 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. In einem ersten Nachtragshaushalt im Frühjahr waren es 700 Millionen, im Winter kamen 2,15 Milliarden Euro hinzu. Dem ersten Nachtragshaushalt hatten noch alle vier Fraktionen zugestimmt, dem zweiten noch SPD, CDU und die Linke.
Laut Jess sind 900 Millionen Euro der neuen Schulden nicht auf die Folge der Pandemie zurückzuführen, sondern auf Bereiche, die vorher vernachlässigt worden seien. Als Beispiele hatten Oppositionsparteien zuvor etwa die Digitalisierung sowie die Ausstattung von Schulen genannt. Nach Fraktionsangaben hat die AfD bereits in weiteren Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg gegen einen Nachtragshaushalt geklagt, die in der Corona-Pandemie verabschiedet worden seien. In weiteren Bundesländern sei dies geplant.
„Wenn die Beschaffungen von Masken, Schnelltests, der Aufbau von Impfzentren, Hilfen für die Wirtschaft oder die Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus Sicht der AfD als Wahlkampfgeschenke abgetan werden, entbehrt dies jedes Kommentars. Es ist geradezu absurd“, sagte Finanzminister Reinhard Meyer (SPD) laut Mitteilung. Er bezeichnete das Vorgehen der Oppositionspartei als „Wahlkampfmanöver“.