In Mecklenburg-Vorpommern kann künftig in mehr Orten als bisher von Gästen eine Kurabgabe erhoben werden.
Der Landtag in Schwerin beschloss am Freitag nur zwei Tage nach Einbringung und ohne weitere Aussprache die Änderung des Kurortgesetzes. Demnach werden zu den Kategorien Kur- und Erholungsort die neuen Prädikate Tourismusort und Tourismusregion eingeführt. In diesen Kommunen können damit ebenfalls Abgaben von Urlaubsgästen erhoben werden, um damit die touristische Infrastruktur zu verbessern.
Mit der Gesetzesänderung reagiere das Land auf veränderte Erwartungen der Touristen und angestrebte Kooperationen von benachbarten Kommunen. Die Landestourismuskonzeption ermögliche im Rahmen von Modellprojekten solche Vorhaben, für die es bereits Anträge gebe, hieß es.
Gemeinden mit touristischem Potenzial können beim Wirtschaftsministerium die Anerkennung beantragen, das dann darüber entscheidet. Kriterien sind landschaftlich bevorzugte Lage, die Existenz bedeutender kultureller Einrichtungen sowie ein vielfältiges gastronomisches Angebot. Tourismusregionen sollen mindestens einen anerkannten Kur- oder Erholungsort umfassen und einheitlich vermarktet werden. Mit der ebenfalls beschlossenen Änderung des Kommunalabgabengesetzes erhalten die Kommunen zudem größere Spielräume bei der Verwendung der Einnahmen aus der Kurabgabe.
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommerns kritisierte die Entscheidung des Landtags. Die Kurabgabe sei ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts, und es mangele an Transparenz bei Erhebung und Nutzung des Geldes. „Es gibt keine einheitliche Abgabenhöhe, und über die Kurverwaltungen, die oft einen nicht unerheblich großen Anteil von Beschäftigten haben, entsteht ein Schattenhaushalt, der nicht transparent dargelegt werden muss“, beklagte Landesgeschäftsführerin Diana Behr.