Der Hotel-Unternehmer Per Harald Lökkevik ist wegen Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1000 Euro verurteilt worden.
Das Landgericht Schwerin milderte in einem Revisionsprozess am Mittwoch damit die Strafe ab, die das Landgericht Rostock 2015 gegen den 58-jährigen Investor des Hotelkomplexes Yachthafenresidenz Hohe Düne verhängt hatte. Damals betrug das Strafmaß ein Jahr Haft auf Bewährung plus 180 Tagessätze Geldstrafe. Lökkevik war angeklagt, zwischen 2007 und 2009 knapp 80 Polinnen und Polen über Werkverträge beschäftigt zu haben, obwohl sie klassische Arbeitnehmertätigkeiten ausübten.
Lökkevik muss nach Darstellung seiner Verteidigerin Alexandra Wagner allerdings nichts bezahlen. Da der Unternehmer in einer mit diesem Verfahren verbundenen Strafsache, in der er von den Vorwürfen des Subventionsbetrugs freigesprochen wurde, fast zehn Monate in Untersuchungshaft gesessen habe, werde diese angerechnet. Damit gelte die Geldstrafe fast vollständig als verbüßt. Hinzu komme, dass die verbleibende Geldstrafe wegen einer überlangen Verfahrensdauer als vollstreckt gelte – mit der Folge, dass Per Harald Lökkevik nun keine Geldstrafe mehr zu entrichten habe.