Der Landtag in Schwerin hat ein neues Bestattungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, eine Lockerung der Regeln für Urnenbeisetzungen aber mehrheitlich abgelehnt. Änderungsanträge der oppositionellen Linksfraktion, die Asche von Verstorbenen zum Abschiednehmen für sechs Monate auch zu Hause aufbewahren oder auf dem eigenen Grundstück verstreuen zu dürfen, fanden nicht die nötige Mehrheit. Allerdings stimmten nach einer gleichermaßen sachlichen wie emotionalen Debatte auch einzelne Abgeordnete von SPD und AfD für die Änderungsvorschläge.
Die Spitze der SPD-Fraktion hatte angesichts der Thematik die Fraktionsdisziplin aufgehoben und ihren Mitgliedern das Stimmverhalten freigestellt. Koalitionspartner CDU lehnte mit Hinweis auf die Wahrung der Totenruhe eine Aufweichung der Friedhofspflicht ab. „Die Urne wird nicht zum Umzugsgut. Das begrüßt meine Fraktion außerordentlich, denn für uns endet die Würde des Menschen nicht mit dem Tod“, sagte der CDU-Abgeordnete Sebastian Ehlers zur Begründung.
Das Bestattungsrecht ist Ländersache. Eine vom Landtag eingesetzte Kommission aus Abgeordneten, Vertretern von Bestatterverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Medizinern hatte Ende 2019 Vorschläge zur Reform des Landesbestattungsgesetzes vorgelegt. Diese fanden aber nur zum Teil im neuen Gesetz ihren Niederschlag.
So wird es eine Zertifizierung für Bestatter geben, um etwa eine angemessene Aufbewahrung und Beförderung von Toten zu gewährleisten. Hinterbliebene bekommen Informationsanspruch, wo der Leichnam eingeäschert wird. Das Aufstellen von Grabsteinen oder Grabmalen, die etwa im Ausland unter Mitwirkung von Kinderarbeit hergestellt wurden, wird untersagt. Erdbestattungen sind laut Gesetz auch ohne Sarg innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod möglich. Damit wird muslimischen Begräbnistraditionen Rechnung getragen. Diese Änderung traf bei der AfD auf Kritik.