Im Revisionsprozess gegen den Hotel-Unternehmer Harald Lökkevik werden am heutigen Montag am Landgericht Schwerin die Plädoyers erwartet.
Der 58 Jahre alte Besitzer der Jachthafen-Residenz Hohe Düne in Rostock ist angeklagt, zwischen 2007 und 2009 für die Beschäftigung von rund 90 polnischen Arbeitskräften weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer abgeführt zu haben. Wegen dieses Vorwurfs war er 2015 vom Landgericht Rostock zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 180 000 Euro verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2017 das Urteil teilweise aufgehoben. Die Höhe der Strafe sei zweifelhaft, da das Rostocker Landgericht die hinterzogenen Beiträge und Steuern falsch berechnet habe, urteilte der BGH.
Mitangeklagt sind ein deutscher und ein polnischer Angestellter des Unternehmers, die in Polen Arbeitskräfte für die Jachthafen-Residenz angeworben hatten. Beide waren in der Vorinstanz wegen Beihilfe zu kurzzeitigen Bewährungsstrafen verurteilt worden.
In zwei weiteren Prozessen war Lökkevik 2015 und 2020 vom Vorwurf freigesprochen worden, sich beim Bau des Hotelkomplexes in Rostock-Warnemünde durch falsche Angaben gegenüber den Behörden rund 50 Millionen Euro an Subventionen erschlichen zu haben. Das jüngste Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft beim BGH Revision beantragte.