Mittwoch, 27.November 2024 | 13:31

Landtag muss Einladungsliste für Sektempfang herausgeben

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Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern muss die Einladungsliste für einen Sektempfang nach der Wahl von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Juli 2017 herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden.

Der Kläger aus Berlin hatte im Dezember 2017 beim Landtag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes die Gästeliste angefordert, was vom Landtag unter Berufung auf den Datenschutz abgelehnt wurde. Daraufhin klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht. Er steht der Initiative „FragDenStaat“ nahe, die mit zahlreichen Anfragen an öffentliche Stellen für mehr Transparenz sorgen will.

Die Richter entschieden, dass der Landtag all jene Institutionen offenlegen muss, deren Vertreter schriftlich eingeladen wurden. Eingeladene Privatpersonen muss die Parlamentsverwaltung fragen, ob ihre Namen dem Kläger genannt werden dürfen. Nach Angaben des Landtags während des Verfahrens wurden 131 schriftliche Einladungen verschickt. Unmittelbar nach der Wahl Schwesigs sprach die damalige Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) außerdem eine Einladung an alle im Plenarsaal Anwesenden aus.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Landtag kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern beantragen.

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