Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels auf dem Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg dürfen ab Mittwoch, dem 19. Mai 2021 öffnen.
„Damit ist auch im Landkreis Nordwestmecklenburg nun ein Shoppen zwar mit Auflagen, aber ohne Testpflicht möglich“, so der stellvertretende Landrat Mathias Diederich. Aufgrund der geringen Inzidenz im Landkreis Nordwestmecklenburg von unter 50 in den vergangenen sieben Tagen, macht der Landkreis Nordwestmecklenburg von der Möglichkeit der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch.
Damit kann der Landkreis die landesweit für die nächste Woche geplante Öffnung des Einzelhandels bereits vorziehen. „Dieser Erfolg ist der gemeinsamen Kraftanstrengung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis zu verdanken, die mit ihrem Verhalten dazu beigetragen haben, dass die Inzidenz stark abgesunken ist“, sagte Mathias Diederich.
Die Auflagen für den Einzelhandel können der entsprechenden Allgemeinverfügung des Landkreises entnommen werden. Diese wird nach der Veröffentlichung der offiziellen täglichen Meldung der Inzidenzen durch das LaGuS kurz nach 17 Uhr auf der Internetseite des Landkreises unter „Bekanntmachungen“ online gestellt.