Mit einer Änderung des Landeshochschulgesetzes sollen digitale Hochschulprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern künftig rechtssicherer werden.
Mit der Änderung werde etwa sichergestellt, dass personenbezogenen Daten, die während einer digitalen Prüfung aufgezeichnet werden, im Anschluss umgehend gelöscht werden müssen, wie das Bildungsministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU brachten einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag ein.
In der Corona-Pandemie sind die Prüfungen an Universitäten verstärkt digitalisiert worden. An der Universität Greifswald gibt es die Prüfungen mittlerweile grundsätzlich in digitalen Formaten. Besonders gut und einfach funktioniere dies bei den mündlichen Prüfungen, sagte Hennis Herbst, Vorsitzender des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität, auf dpa-Anfrage. „Problematisch sind vor allem die größeren Studiengänge wie BWL oder Jura. Hier ist es für die Dozierenden offensichtlich schwieriger, eine Alternative zu entwickeln. Das liegt einerseits an den zu prüfenden Inhalten, andererseits auch an der Masse an Studierenden“, betonte Herbst.
An der Universität Rostock sind nach eigenen Angaben ebenfalls in allen Studiengängen Online-Prüfungen möglich. Diese könnten auch nach der Corona-Pandemie eine hilfreiche Alternative sein.