Samstag, 23.November 2024 | 00:21

Angebote für Kinder und Jugendliche wieder im Freien möglich

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Seit Samstag dürfen unter anderem Jugendfreizeiteinrichtungen wieder Angebote für Kinder und Jugendliche im Freien durchführen.

Grund ist das Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung, wie das Sozialministerium in Schwerin zuvor mitteilte. „Wir wollen damit für junge Menschen erste Angebote schaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlasten“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD).

Die Verordnung ermöglicht etwa Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Unterstützungsangebote für Familien. Voraussetzung sei, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt. Außerdem sind laut Verordnung Hygieneregeln zu befolgen. Zugelassen seien feste Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmern.

Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollten sozialpädagogische Unterstützungsangebote, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung stehen. Der Corona-Lockdown hatte die Jugendarbeit im Land nach Aussage des Landesjugendrings weitgehend zum Erliegen gebracht.

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