Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das in der Corona-Landesverordnung vorgesehene Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das entsprechende Ausreisegebot für unrechtmäßig erklärt.
Es sei willkürlich, da es vollständig geimpfte und nicht geimpfte Menschen gleichbehandele, teilte das Gericht am Freitag mit. Dennoch hob das Gericht die Regelung nicht auf und verwies auf die weitreichenden Folgen, die ein solcher Schritt für den Pandemieschutz hätte. Das Land ist laut Gericht jetzt verpflichtet, die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten.
Der Antragssteller hat laut Gericht seinen Hauptwohnsitz außerhalb von und seinen Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Er habe geltend gemacht, die angegriffene Regelung sei nicht erforderlich und greife unverhältnismäßig in Eigentumsrechte und das Recht auf Freizügigkeit ein. Das gelte seiner Auffassung nach insbesondere für vollständig geimpfte Menschen, die nach Aussage des Robert Koch-Instituts nicht mehr wesentlich für die Verbreitung des Coronavirus seien. Nach Aussage eines Gerichtssprechers ist der Antragssteller bereits geimpft.
Laut Corona-Landesverordnung dürfen sich abgesehen von Ausnahmen auch Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern nicht im Land aufhalten.
Das Gericht folgte der Argumentation insoweit, dass vollständig Geimpfte bei der Epidemiologie keine wesentliche Rolle mehr spielten. Dass sie dennoch wie ungeimpfte Menschen behandelt würden, verstoße gegen das im Grundrecht verankerte Gleichheitsprinzip. Zwischen geimpften und ungeimpften Menschen bestehe ein „sachliches Differenzierungskriterium“, das gemäß dem Gesetz ungleiche Behandlung ermögliche, sagte der Sprecher. Ob auch für andere Gruppen wie Genesene ein Verstoß vorliegt, muss laut Mitteilung das Land bei der Anpassung der Verordnung prüfen.
Seine Entscheidung, den Rechtsschutzantrag trotzdem abzulehnen, begründete das Gericht unter anderem damit, dass andernfalls Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Mecklenburg-Vorpommern reisen dürften, was die Gefahr „für die Gesundheit, Leib und Leben einer unüberschaubaren Vielzahl von Menschen“ erhöhen würde. Wie der Sprecher erklärte, dürften im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Regelung auch ungeimpfte Menschen in das Bundesland einreisen.
Noch in der vergangenen Woche hatte das OVG die Ausreisepflicht für Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Schon damals hatten die Antragssteller geltend gemacht, dass die Regelung gegen ihre Grundrechte verstoße, auch weil sie sich gegen Menschen, richte, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft seien. Nach Aussage des Sprechers waren die damaligen Antragssteller allerdings nicht selbst vollständig gegen das Coronavirus geimpft.