Polizeibeamten des Bundespolizeireviers Wismar fiel im Rahmen der Streifentätigkeit am gestrigen Nachmittag ein junger Mann auf, der kurz zuvor aus der Regionalbahn 13164 aus Schwerin kommend ausgestiegen war.
Nachdem dieser den Bahnsteig betrat, wirkte er augenscheinlich orientierungslos und verwirrt. Daraufhin entschlossen sich die Beamten den jungen Mann zu kontrollieren. Hierbei konnten sie feststellen, dass dieser wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich bekannt war. Auf Befragung durch die Beamten gab er an, in seinem Rucksack Betäubungsmittel bei sich zu führen. Bei einer Nachschau wurden durch die Bundespolizisten zwei wiederverschließbare Beutel mit Tabakblüten, bei denen es sich augenscheinlich um Marihuana handelte, aufgefunden. Eine auf der Dienststelle durchgeführte Wägung ergab ca. 15 g Betäubungsmittel.
Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt und gegen den 22-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise fortsetzen.