Mecklenburg-Vorpommern hat sich noch nicht entschieden, ob es das Infektionsschutzgesetz mit der umstrittenen Bundes-Notbremse in dieser Woche im Bundesrat passieren lassen will. „Das werden wir noch im Laufe der Woche entscheiden, bis der endgültige Gesetzesvorschlag vorliegt“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag in Schwerin.
„Anlass für dieses Gesetz war ja die Kritik von Frau Merkel, dass die Bundesländer, die Ministerpräsidenten vor Ort nicht stringent genug sind. Und wenn wir jetzt unsere Regeln und die Regeln aus dem Bundesgesetz vergleichen, dann müssen wir sagen, wir sind in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich konsequenter und stringenter.“ Alle Änderungen in dem Gesetz würden eher hinter die Regeln des Bundeslandes fallen.
Schwesig kündigte an, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aus dem Bundesgesetz mittragen zu wollen, weil dadurch mehr Rechtssicherheit bestehe. Bei dem Gesetz steht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beginnend um 22.00 Uhr im Raum, im Nordosten beginnen die in einigen Regionen verhängten Beschränkungen bereits eine Stunde früher. Der Bundestag befasst sich am Mittwoch abschließend mit dem Gesetz, der Bundesrat folgt dann am Donnerstag.