Hohe-Düne-Unternehmer: Wegen Steuerhinterziehung vor Gericht

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Der Unternehmer Harald Lökkevik muss von heute (9.00 Uhr) an in einem Revisionsprozess erneut vor dem Landgericht Schwerin erscheinen.

Der Besitzer der Yachthafen-Residenz Hohe Düne in Rostock wird beschuldigt, zwischen 2007 und 2009 für die Beschäftigung von rund 90 polnischen Arbeitskräften weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer abgeführt zu haben. Wegen dieses Vorwurfs war er 2015 vom Landgericht Rostock zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 180 000 Euro verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob 2017 das Urteil teilweise auf. Die Höhe der Strafe sei zweifelhaft, da das Rostocker Landgericht die hinterzogenen Beiträge und Steuern falsch berechnet habe, so der BGH. An der Schuld von Lökkevik hatte der BGH keinen Zweifel. Mitangeklagt sind zwei polnische Angestellte des Unternehmers, die in Polen Arbeitskräfte für die Yachthafen-Residenz angeworben hatten.

Lökkevik war 2015 und 2020 in zwei Prozessen vom Vorwurf freigesprochen worden, sich beim Bau des Hotelkomplexes in Rostock durch falsche Angaben gegenüber den Behörden rund 50 Millionen Euro an Subventionen erschlichen zu haben. Das jüngste Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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