Der Donnerstag weist mit 33 Neuinfektionen 11 mehr als der Mittwoch auf. 259 Menschen sind mit einer Infektion in Quarantäne, insgesamt sind es 1393.
Die Inzidenz in Nordwestmecklenburg sinkt heute erneut minimal auf 111,9, aber auch andere Landesteile erleben eine leichte Absenkung. Die stärkste, um 28,4, in Vorpommern-Greifswald, das mit 189,7 dennoch weiter den höchsten Inzidenzwert hat.
Dahinter folgen nah beieinander die Mecklenburgische Seenplatte mit 179,0, Schwerin mit 176,7 und Ludwigslust-Parchim mit 175,2. Die Stadt Rostock weist eine 132,9 und der Landkreis Rostock eine 132,5 auf. Vorpommern-Rügen bleibt zweistellig bei 92,1.
Der Gesamt-Landeswert für MV sinkt heute knapp unter die Grenze von 150 auf 149,0.
Neben den unten aufgeführten Allgemeinverfügungen gibt es aus dem heutigen Infektionsgeschehen zu berichten, dass knapp ein Drittel der gemeldeten Fälle bereits als Kontaktperson in Quarantäne waren. Mindestend 13 Fälle sind auf Ansteckungen im familiären Umfeld zurück zu führen – bei mehreren Berufstätigten und einem Renternpaar ist die konkrete Quelle der Ansteckung noch unklar.
Drei Allgemeinverfügungen
Von Allgemeinverfügungen waren heute 3 Einrichtungen in Wismar betroffen. In der Fritz-Reuter-Schule in Wismar muss die Klasse 3a inklusive ihrer Lehrkräfte in Quarantäne bis zum 27.4. nach einem positiven Test bei einem Schulkind. Ausschlaggebend ist eine Anwesenheit in der Klasse am 12. oder 13.4. Nach bisherigen Ermittlungen ist der Hortbereich nicht betroffen.
Außerdem gilt ab heute eine Quarantäne für alle Kinder und Erziehungspersonen der Kita Krasksel in Wismar, die am 8.4. in der Einrichtung waren nach einem positiven Test bei einem Kind das sowohl zum Krippen- als auch zum Kindergartenbereich Kontakt hatte. Betroffen sind 30 Personen, für die nun eine Quarantäne bis zum 22.4. gilt.
Die dritte Allgemeinverfügung heute gilt für die Krippengruppen 2 und 6 der Kita Plappersnut in Wismar mit 22 Kindern und 5 Beschäftigten, die am 12. oder 13.4. anwesend waren. Nach einem positiven Test bei einer Beschäftigten müssen sie bis zum 27.4. in Quarantäne.