Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Anklage gegen zwei 24 bzw. 21 Jahre alte Männer zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Schwerin erhoben, gegen den 24jährigen Angeschuldigten u.a. wegen des Verdachtes des Mordes aus Habgier in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge.
Dem 24 Jahre alten Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich in den Abendstunden des 09.01.2021 unter Mitnahme eines Messers gewaltsam Zutritt zur Wohnung einer 66jährigen Frau in einem Mehrfamilienhaus in Friedrichsmoor verschafft zu haben, um sie wegen eines wenige Tage zuvor erfolgten Polizeieinsatzes in einer von ihm selbst in der
Vergangenheit genutzten Wohnung in dem Haus zur Rede zu stellen und ihr zudem ihren PKW wegzunehmen, den er später verkaufen wollte. Als die Frau versuchte, ihre Wohnung zu verlassen, stach der Angeschuldigte nach dem Ergebnis der Ermittlungen auf sie ein und wirkte auch auf das am Boden liegende Tatopfer weiter mit massiver Gewalt ein, sodass sie noch am Tatort verstarb.
Der 21jährige Angeschuldigte, der nach dem Ergebnis der Ermittlungen an dieser Tat nicht beteiligt war, sie jedoch teilweise beobachtete und ihm mögliche Hilfe für das Opfer nicht leistete, wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Beiden Angeschuldigten wird zudem ein gemeinschaftlich begangener schwerer Raub vorgeworfen. Ihnen wird zur Last gelegt, zuvor am selben Abend gemeinsam bereits einen weiteren Bewohner des Hauses in dessen Wohnung unter Vorhalt eines Messers auf den Polizeieinsatz angesprochen und ihm anschließend unter Androhung von Gewalt Getränke und Geld weggenommen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für die Angeklagten auch nach Anklagerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.