Am Verwaltungsgericht Schwerin nehmen die Verfahren gegen die Corona-Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu.
Allein im April seien bisher zehn Anträge im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Im gesamten März seien es 13 gewesen, im vergangenen Jahr 84.
In den letzten Tagen hatte das Gericht mehrere Entscheidungen gegen die Corona-Landesverordnung gefällt. So setzte die Betreiberin eines Tattoo-Studios durch, dass sie ihren Betrieb auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 150 öffnen darf. Das Gericht verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, denn auch Friseure dürfen bei so hohen Inzidenzen öffnen.
Ebenso darf eine Jagdschule laut Gerichtsentscheid in bestimmten Fällen öffnen, weil dies auch Fahr- und Flugschulen gestattet ist. Ein Mann wiederum setzte durch, dass die nächtliche Ausgangssperre für ihn nicht gilt – dem Gericht war die zeitliche Begrenzung der Ausgangsbeschränkung zu unbestimmt.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können Rechtsmittel dagegen einlegen. Die Sprecherin betonte, dass die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts grundsätzlich nur für den Antragsteller gelten.