Infolge der vom Bund geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes fordert Sozialministerin Stefanie Drese eine weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage.
Die steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen bundesweit verbindlichen Vorgaben sind nach Ansicht von Drese für Familien mit Kindern im Kita- und Schulalter eine riesige Belastung. „Deshalb müssen die Unterstützungsangebote ausgebaut werden“, so Drese. Im Januar 2021 ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 Tage verdoppelt worden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird.
Drese: „Jetzt sollte eine Erhöhung auf 30 beziehungsweise 60 Tage erfolgen. Die zusätzlichen Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen oder wenn die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“
Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderkrankengeld sind, dass:
• sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
• das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
• keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten, heißt es aus dem Ministerium in Schwerin.