Nach dem Tod der CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Strenz hat die Schweriner Staatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen an Irland auf den Weg gebracht.
„Wir müssen aber den formellen Weg einhalten“, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Dieser laufe über das Schweriner Justizministerium und das Bundesamt für Justiz in Berlin zum irischen Justizministerium. Deshalb sei mit einem Ergebnis erst in einigen Wochen zu rechnen. Ein Problem dabei sei, dass Irland nicht allen europäischen Vereinbarungen beigetreten sei. Somit könne man nicht – wie in vielen anderen EU-Ländern – eine europäische Ermittlungsanordnung stellen, die unverzüglich ausgeführt werden würde.
Mit dem Rechtshilfeersuchen will die Staatsanwaltschaft, die ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet hat, genauere Informationen zum plötzlichen Tod der 53-jährigen CDU-Politikerin erhalten. Nach bisher vorliegenden Informationen sei die genaue Todesursache von Strenz noch unklar. Die Staatsanwaltschaft rechnet deshalb damit, dass es eine Obduktion der Toten in Irland gibt.
Strenz war am Sonntag auf dem Rückflug von Kuba nach Deutschland im Flugzeug kollabiert, wie der Sprecher der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern im Bundestag, Eckhardt Rehberg, mitgeteilt hatte. Trotz einer Notfalllandung in Irland habe man der 53-Jährigen dort nicht mehr helfen können. Die Politikerin aus Lübz (Ludwigslust-Parchim) war seit 2009 Mitglied des Bundestags.