Dienstag, 26.November 2024 | 23:17

Beschlussvorlage vor Bund-Länder-Gipfel: Merkel will Lockdown bis zum 18. April verlängern

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Deutschland steckt in der dritten Corona-Welle. Bund und Länder stehen damit bei ihrer Konferenz am Montag vor einer schweren Aufgabe – auch wegen des extrem breiten Spektrums der möglichen Konsequenzen.

Wegen der stark steigenden Corona-Infektionszahlen setzt ein Beschlussentwurf aus dem Kanzleramt für die Bund-Länder-Runde an diesem Montag auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April. Zudem müsse die Anfang März beschlossene Notbremsregelung „konsequent umgesetzt werden“. Das Papier, das der Deutschen Presse-Agentur am Sonntagabend aus mehreren Quellen vorlag, hatte den Stand 21. März, 17.30 Uhr.

Der Entwurf enthält zudem eine Passage, die wegen des exponentiellen Wachstums weitere Verschärfungen („zusätzliche Maßnahmen“) für Landkreise mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche vorsieht. Der komplette Passus steht aber in eckigen Klammern, was bedeutet, dass darüber verhandelt werden muss, weil er besonders strittig ist.

Ausgangssperren bis 05.00 Uhr, Schulschließung ab 200?
Unter anderem ist die Rede von einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung bis 05.00 Uhr, „sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen“. Die Anfangsuhrzeit ist hier offen gelassen. Zudem wird ins Gespräch gebracht, Schulen und Kitas zu schließen beziehungsweise gar nicht zu öffnen, sofern Erzieher, Lehrer und Schüler oder betreute Kinder nicht zweimal pro Woche getestet werden könnten. Ab einer Inzidenz von 200 könnte es demnach eine Schließung von Schulen und Kitas geben.

Angesichts der bevorstehenden Ostertage heißt es in dem Entwurf: „Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“. Und weiter: „Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss.“ Dieser Passus könnte sich auf die derzeit besonders umstrittenen Reisen von Deutschen nach Mallorca beziehen.

Debatten um „Mallorca-Regel“
Dem Entwurf zufolge noch völlig offen ist indes, ob es künftig für alle Reisenden aus dem Ausland unabhängig der dortigen Inzidenzen eine Quarantäne- und eine Testpflicht geben soll. Dieser Punkt steht ebenfalls in eckigen Klammern und zudem unter einem „Prüfvorbehalt“. Der „Tagesspiegel“ hatte berichtet, die Frage sei unter Regierungsmitgliedern umstritten, weil sie de facto einer „Mallorca-Regel“ entspreche.

Auch das von den SPD-Ländern ins Gespräch gebrachte Konzept eines „kontaktarmen Urlaubs“ in den eigenen Bundesländern steht noch in eckigen Klammern und bedarf demzufolge noch weiterer Gespräche. Es umfasst die Möglichkeit, Urlaub in Ferienwohnungen oder -häusern, Appartements oder Wohnmobilen zu machen, sofern diese über eigene sanitäre Anlagen verfügen. Auch das Essen muss in Eigenregie organisiert werden können.

Warnung vor dem April
Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten sollen die Länder außerdem in je einer Region mit einer niedrigen Inzidenz testen können, wie unter strengen Auflagen und mit einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten. „Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle“, heißt es weiter.

Ohne „deutlich einschränkende Maßnahmen“ werde die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland so schnell steigen, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens „wahrscheinlich ist“, betonte der Entwurf. Da der Fortschritt bei den Impfungen noch nicht so groß ist, setzt das Papier auf „eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen“. Dies führe zu einer „früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen geboten.“ Am 12. April sollen Bund und Länder dem Entwurf zufolge dann wieder zusammenkommen.

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