Auf Basis der aktuell geltenden Corona-Landesverordnung sind ab dem 22.3. weitere Öffnungsschritte möglich, darunter auch die Öffnung der Außengastronomie für Gäste.
Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Die Öffnungen sind an eine Landesinzidenz gebunden, die 14 Tage durchgehend unter dem Wert von 100 liegt. Die Öffnung der außengastronomischen Angebote steht unter der Bedingung, dass die Besucher vorher einen Termin buchen und über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen, wenn Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen.
Nach derzeitiger Entwicklung wäre eine landesweite Öffnung der Außengastronomie unter diesen Voraussetzungen also möglich.
Wichtig ist aber, dass es dazu eine Feststellung des Landeswirtschaftsministeriums braucht! Erst wen das Ministerium bekannt gibt, dass die Öffnungen greifen, ist das auch tatsächlich der Fall. Diese Feststellung kann das Ministerium frühestens am 22.3. treffen, teilt der Landkreis Nordwestmecklenburg mit.