Mittwoch, 27.November 2024 | 03:23

Landtag berät über Änderung am Landesbestattungsgesetzes

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Die Linke hat ihren Wunsch nach weitergehenden Lockerungen des Bestattungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt.

Die Rituale des Totengedenkens und des Abschiednehmens seien Veränderungen unterworfen und dem sei auch „mit Mut und Offenheit“ Rechnung zu tragen, sagte die Linke-Abgeordnete Eva-Maria Kröger am Mittwoch im Landtag in Schwerin.

Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesbestattungsgesetzes sei ein Kompromiss und beinhalte bereits wichtige Änderungen. Sie selbst habe nach vielen Diskussionen in der vom Landtag eingesetzten Expertenkommission verstanden, weshalb eine Urne nicht für immer bei den Hinterbliebenen zu Hause aufbewahrt oder im Garten beigesetzt werden könne. Doch gebe es in weiten Teilen der Bevölkerung auch den Wunsch, die Urne mit der Totenasche wenigstens für eine begrenzte Zeit mit nach Hause nehmen zu können. „Die Sorge, dass mit der Asche nicht würdevoll umgegangen würde, halte ich für unangebracht“, sagte Kröger.

Auch der CDU-Abgeordnete Sebastian Ehlers räumte ein, dass sich die Bestattungskultur im Wandel befinde, lehnte aber eine Lockerung des sogenannten Friedhofszwangs – die Teile der Linken befürworten – ab. Die Ehrfurcht vor den Toten gelte auch für deren Asche, betonte Ehlers. Er sprach sich zudem gegen die Teilung der Totenasche aus, etwa um daraus Schmuckstücke zur Erinnerung herstellen zu lassen. Ehlers appellierte an die Abgeordneten, der nun noch im zuständigen Wirtschaftsausschuss zu beratenden Gesetzesänderung ohne große Änderung zuzustimmen.

Die SPD erneuerte ihre Ankündigung, in den Beratungen zu den hochethischen Fragen ihre Abgeordneten von der sonst üblichen Fraktionsdisziplin zu entbinden. Der AfD-Abgeordnete Jens-Holger Schneider warf der SPD daraufhin vor, mit Blick auf die Landtagswahlen im September den Boden für ein mögliches Linksbündnis ebnen zu wollen. Für die AfD stehe die „Fortschreibung der christlichen Bestattungskultur“ im Mittelpunkt und dies schließe die Friedhofspflicht ein.

Das Bestattungsrecht ist Ländersache. Die Gesetzesänderung zielt auf die Einführung eines Zertifizierungssystems für Aufbewahrung und Beförderung von Leichen. Hinterbliebene sollen zudem einen Anspruch auf Informationen dazu bekommen, wo der Leichnam eingeäschert wird. Das Aufstellen von Grabsteinen oder Grabmalen, die etwa im Ausland unter Mitwirkung von Kinderarbeit hergestellt wurden, soll untersagt werden. Das liberalste Bestattungsgesetz hat derzeit Bremen. Dort dürfen Angehörige Urnen auch auf dem eigenen Grundstück beisetzen.

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