Am Samstag sprang Nordwestmecklenburg durch 31 gemeldete Neuinfektionen in den roten Bereich auf eine Inzidenz von zunächst 105,5. Am Montag liegt der Wert nach 3 weiteren neuen Fällen am Sonntag und 0 gemeldeten Fällen heute bei 104,9.
Damit hat Nordwestmecklenburg die derzeit höchste Inzidenz im Bundesland und die einzige im dreistelligen Bereich. Knapp unter 100 liegen Ludwiglust-Parchim mit 98,2, der Landkreis Rostock mit 93,1 und Vorpommern-Greifswald mit 92,5. Schwerin bleibt relativ gleich bei 76,3. Weiterhin im gelben Bereich liegen die Mecklenburgische Seenplatte mit 35,6, Vorpommern-Rügen mit 24,5 und Rostock mit 24,4. Der Landesdurschnitt sinkt leicht auf 66,1.
Unter den Neuinfektionen in Nordwestmecklenburg war am Wochenende eine dritte Person aus dem seit Freitag von einer Allgemeinverfügung betroffenen Studentenwohnheim in Wismar – die Reihenabstriche bei rund 190 Personen in diesem Wohnheim durch zwei Teams des Landes-DRK sind für Dienstag vorgesehen.
Ebenfalls kamen einige Beschäftigte aus dem Kitabereich hinzu, die sich bereits in Quarantäne befanden, wodurch auch eine der Quarantäneverfügungen am Samstag verlängert werden musste (s.u.).
Aber auch aus dem medizinischen und Gesundheits-Bereich wurden mehrere Fälle gemeldet, aus Arztpraxen, einer aus dem Krankenhaus Grevesmühlen und zwei Patienten, die sich in Krankenhäusern außerhalb des Landkreises befinden.
3 Allgemeinverfügungen Samstag
Am Samstag musste das Gesundheitsamt des Landkreises noch drei Allgemeinverfügungen erlassen. Die erste war eine Änderung für die bestehende Allgemeinverfügung zur Kita „Stadtspatzen“ in Wismar vom 4.3, nach weiteren positiven Befunden bei dort beschäftigten Personen. Durch die neue Verfügung gilt die Quarantäne bis 18.3. nun für Kinder und Mitarbeiter, die vom 25.2. bis zum 4.3. mindestens an mindestens einem Tag in der Einrichtung waren.
Die zweite Verfügung von Samstag betrifft die Kita „Mäckelborger Kindergorden“ in Dorf Mecklenburg, ebenfalls nach einem positiven Test bei einer beschäftigten Person. 65 Kinder und 3 ErzieherInnen, die am 2. oder 3.3. im Hort der Einrichtung anwesend waren müssen bis zunächst 17.3. in Quarantäne.
Die dritte Allgemeinverfügung betrifft die Grundschule in Lübow nach einem positiven Test bei einem Schulkind. Hier müssen 23 Kinder und 2 Lehrkräfte der 4. Klasse bis zum 17.3. in Quarantäne.