Dienstag, 26.November 2024 | 12:53

Steuern, Ruhestand, neue Lockdown-Regeln: Welche Änderungen uns im März treffen

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Der März naht und damit stehen auch einige Änderungen im Zusammenhang mit der Pandemie an. Aber unabhängig davon treten noch weitere Neuerung in Kraft. Finanzen, Elektrogeräte und Rente – Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Änderungen wegen der Coronakrise im März 2021

Deutschland noch bis zum 7. März im Lockdown
Anfang Februar wurde der Lockdown mit allen aktuell bestehenden Regelungen bis zum 7. März verlängert. Am 3. März wollen die Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten zusammenkommen, um über weitere Pandemie-Maßnahmen zu entscheiden. Ob sie den Lockdown dann erneut verlängern, wird wahrscheinlich auch von der 7-Tage-Inzidenz abhängen. Sinkt diese bis dahin, wie von Merkel angestrebt auf unter 35, könnten Geschäfte des „nicht-täglichen Bedarfs“, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schrittweise wieder öffnen. Sicher ist das aber noch nicht.

Friseure öffnen ab 1. März wieder
Klar ist hingegen, dass es ab dem 1. März Lockerungen bei den Friseuren geben wird. Sie dürfen dann wieder arbeiten und Kunden unter strengen Hygienevorschriften in ihren Salons empfangen. Damit wird dem Friseurhandwerk eine Sonderbehandlung zuteil.Laut dem bayerischen Ministerpräsident Söder sei diese Entscheidung damit zu begründen, dass Haare schneiden etwas mit „Hygiene und Würde“ zu tun habe. Im Gegensatz zu den Friseursalons bleiben Kosmetikstudios weiterhin dicht.

Entschädigungsregel bei Quarantäneanordnung
Wenn Betreuungseinrichtungen oder Schulen nach behördlicher Anordnung geschlossen werden oder ein Kind in Quarantäne muss, müssen Sorgeberechtigte ihre Kinder zuhause betreuen. In diesem Fall haben Erwerbstätige einen Anspruch auf Entschädigung. Diese Regelung gilt seit März 2020, läuft aber Ende März 2021 aus. Ob es angesichts der Pandemie-Lage eine Verlängerung gibt, muss noch entschieden werden.

Steuerstundungen laufen aus
Wer von der Corona-Pandemie wirtschaftliche betroffen ist, kann aktuell noch einen Antrag auf Stundung der Steuern stellen. Die Finanzämter verlangen dafür keine Zinsen, allerdings muss die Steuerschuld dann zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden. Die Möglichkeit zur Steuerstundung umfasst die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer.
Diese Regelung läuft jedoch genauso wie die Entschädigungsregel bei Quarantäneanordnungen am 31. März aus. Ob sie verlängert wird, ist bislang noch unklar.

Was noch im März ansteht: Umstellung auf Sommerzeit am 28. März
Eine weitere Änderung im März betrifft Verbraucher auf jeden Fall: Am 20. März ist der kalendarische Frühlingsanfang. Deshalb werden in der Nacht vom 27. auf den 28. März die Uhren umgestellt. In dieser Nacht verlieren Sie eine Stunde, da die Uhr morgens um 2 Uhr um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt wird.

Im März: Der Winter könnte zurückkommen
Der Winter war geprägt von einem schwachen Polarwirbel, kalten Abschnitten und einem Azorenhoch, das schon lange nicht mehr so stark war im Winter. Dieses Jahr wird der Kampf zwischen Warm- und Kaltluft jedoch besonders spannend. Was das für Deutschland im März bedeutet: Polarwirbel-Split bestimmt März-Wetter und bringt den Winter zurück!

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