Die Hansestadt Rostock gibt vom 1. April an Außenflächen für Gastronomiebetriebe frei.
Diese könnten dort im sogenannten Verkehrsraum Tische, Stühle und gastliches Zubehör aufstellen, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Ziel sei es, dass die Unternehmen den Betrieb wieder aufnehmen und dann die Vorgaben der Corona-Maßnahmen leichter umsetzen können. Voraussetzung sei die grundsätzlich mögliche Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs im Jahre 2021. Flächen würden in der Stadtmitte, der Kröpeliner-Tor-Vorstadt sowie in Warnemünde freigegeben.
Nach der Einzelfallprüfung werde die Stadtverwaltung entsprechende Anordnungen treffen. „Ein Rechtsanspruch besteht nicht“, hieß es. Die Freigabe sei bis 31. Oktober befristet.