Mittwoch, 27.November 2024 | 02:50

Impfungen für Beschäftigte in Kitas und Kindertagespflege können im März starten

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Das Land und die kommunale Ebene haben sich gestern darauf verständigt, Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen in der Impfreihenfolge vorzuziehen.

„Wir wollen noch im März mit dem Impfen in den Kitas starten“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Ich bin den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr dankbar, dass sie die Änderung der Impfpriorität in der Corona-Impfverordnung umgehend umsetzen“, so Drese.

Neben den Impfzentren werden für die Impfungen auch die mobilen Impfteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. „Die mobilen Impfteams haben in den letzten Wochen hervorragende Leistungen in den vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen erbracht. Dort sind die Impfungen bis auf die Einrichtungen mit aktiven Corona-Geschehen abgeschlossen. Ab März werden die mobilen Teams dann mit hoher Priorität Kitas aufsuchen“, sagte Drese.

„Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist für das Land und die Kommunen von höchster Bedeutung. Es ist deshalb folgerichtig, dass Erzieherinnen und Erzieher früher ein Impfangebot erhalten“, so Drese. „Die schnelle Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern ist ausdrücklich auch ein Beleg der Wertschätzung und Anerkennung für die Arbeit aller im Bereich der Kindertagesförderung tätigen Menschen“, betonte die Ministerin.

Insgesamt sind rund 16.500 Beschäftigte in den Kitas (einschließlich technisches Personal) und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Drese: „Ich bin mir sicher, dass sehr viele von ihnen die Impfangebote wahrnehmen werden. Es geht um einen bestmöglichen Selbstschutz, aber auch um Verantwortung für die anvertrauten Kinder.“

Drese wies zudem darauf hin, dass in Kürze Schnell-Selbsttests für die Kitas und Kindertagespflegestellen zur Verfügung stehen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die ersten drei Sonderzulassungen von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 gestern erteilt.

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