Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sollen die konkreten Bereiche für ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit festlegen.
Dazu sollen etwa Orte zählen, an denen sich Menschen auf engem Raum oder eine längere Zeit aufhalten, wie die Staatskanzlei am Mittwochabend in Schwerin mitteilte.
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte zuvor das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit außer Kraft gesetzt. Eine Privatperson habe dagegen geklagt, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht hat in seinem Beschluss demnach ausgeführt, dass die entsprechende Regelung in der Corona-Landesverordnung nicht im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz steht. Der Kläger habe argumentiert, dass diese Regelung unverhältnismäßig und somit mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei.
Die Landesregierung setzt damit weiterhin auf ein entsprechendes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und will mit der konkreten Umsetzung vor Ort eine höhere Rechtssicherheit erreichen.