Genau 20 neue Fälle von Covid19 meldet die Kreisverwaltung heute aus Nordwestmecklenburg. Damit sind derzeit 112 Personen mit einer Infektion in Quarantäne, insgesamt sind es 623.
Rund eine Drittel der neuen Fälle war bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Eine ganze Reihe von positiven Fällen stammt aus dem medizinischen und dem Pflegebereich, was unter anderem dazu führte, dass das Gesundheitsamt heute mehr als 100 Abstriche von einem mobilen Team in einer Pflegeinrichtung durchführen ließ – wir informieren weiter dazu, sobald die Ergebnisse vorliegen. Hinzu kommen weitere infizierte Personen aus unterschiedlichsten beruflichen Umfeldern, deren Kontaktketten nun zurückverfolgt werden müssen.
In Nordwestmecklenburg steigt die Inzidenz heute wieder bis auf 45,5. Die Hansestadt Rostock sinkt als erste Gebietskörperschaft in MV seit langem wieder unter 20 auf 18,7 mit nur 5 Neuinfektionen am heutigen Tag. Dazwischen liegen noch Vorpommern-Rügen (27,6) und der Landkreis Rostock (36,1). Im „roten Bereich“ aber unter 100 liegen heute Ludwigslust-Parchim (53,4), die Mecklenburgische Seenplatte (60,4) und die Landeshauptstadt Schwerin (89,9). Der Landkreis Vorpommern-Greifwald fällt heute nur knapp unter 200 auf 196,1 mit 69 Neuninfektionen, erneut mit Abstand den meisten. Der Landesdurchschnitt sinkt weiter ab auf 64,4,
Heute haben außerdem die Impfungen für Pflegekräfte von mobilen Pflegediensten mit dem AstraZeneca-Impfstoff im Impfzentrum in Wismar begonnen. Morgen wird es noch einen weiteren Termin geben.
Wie wir bereits heute Morgen gemeldet haben, hat das Land außerdem diesen Impfstoff nun auch für alle(!) Personen freigeben, die regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen behandeln oder betreuen, ohne dass sie dort angestellt sind. Dazu zählen zum Beispiel Physiotherapeutinnen oder Ergotherapeutinnen, und betreuende Haus- oder andere Fachärzte, aber auch Logopäden und Podologen.
Termine für das Impfzentrum in Wismar erhalten Impfberechtigte über die Landeshotline unter 0385 – 2027 1115. Ähnlich wie bei Mitarbeitern mobiler Pflegedienste muss zum Impftermin eine ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung durch eine Alten- und Pflegeeinrichtung mitgebracht werden, dass die zu impfende Person dort regelmäßig tätig ist.