Das Oberverwaltungsgericht prüft derzeit in zwei Eilverfahren die Corona-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.
Zum einen gehe es um die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte, sagte Gerichtssprecherin Dorothea ter Veen am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Eine bundesweit tätige Handelskette habe Ende Januar einen Antrag gegen die Schließung gestellt. In einem zweiten Verfahren gehe es um die Maskenpflicht an Schulen. Der Antrag komme von einem Grundschüler, vertreten durch seine Eltern.
In beiden Fällen hätte der Erfolg der Anträge weitreichende Folgen. Die entsprechenden Regeln müssten laut ter Veen dann generell aufgehoben werden. Sie konnte zunächst nicht genau sagen, wann das Gericht entscheiden werde.
Zwei ebenfalls anhängige Beschwerdeverfahren würden sich hingegen zunächst nur auf die beteiligten Parteien auswirken. Dabei gehe es zum einen um die mittlerweile aufgehobene nächtliche Ausgangssperre sowie das Alkohol-Verbot in der Öffentlichkeit in Vorpommern-Greifswald. Die zweite Beschwerde richte sich gegen die von einem Gericht per Hausrecht erlassene Auflage, im Gebäude eine Maske tragen zu müssen.