Montag, 07.Oktober 2024 | 08:33

GroKo beschließt neuen Kinderbonus und Zuschlag für Empfänger von Grundsicherung

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Viele Familien und Unternehmen leiden besonders unter der Corona-Pandemie. Ihnen will die große Koalition nun unter die Arme greifen.

Darauf verständigten sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD beim Koalitionsausschuss im Berliner Kanzleramt. Die große Koalition will die negativen Folgen der Corona-Pandemie mit finanziellen Hilfen für Geringverdiener und Steuererleichterungen für Unternehmen abfedern. Familien sollen wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus erhalten. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD am Mittwoch im Kanzleramt in Berlin beschlossen, wie beide Seiten anschließend bekanntgaben. Im vergangenen Jahr hatte es für Familien 300 Euro pro Kind gegeben, um den Konsum in der Corona-Krise anzukurbeln.

Auf folgende Punkte haben sich Union und SPD außerdem geeinigt:

Corona-Zuschuss: Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro sollen nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Grundsicherung: Die Regelung zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung wird bis Ende 2021 verlängert. Vermögensprüfungen werden damit nur eingeschränkt durchgeführt und vorläufige Leistungen einfacher bewilligt.

Steuerhilfe für Unternehmen: Die Große Koalition greift zudem Unternehmen mit coronabedingten Verlusten stärker unter die Arme. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie diese Einbußen in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung anzuheben.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Helfen wollen CDU/CSU und SPD auch der besonders hart vom Lockdown betroffenen Gastronomie. So soll für Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 weiter ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten. Ursprünglich war die Regelung bis Ende Juni befristet gewesen.

Hilfen für Kulturbranche: Weitere Unterstützung erhalten zudem die Kulturschaffenden. Nach dem Beschluss der Koalition wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm “Neustart Kultur” mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

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