Streitparteien, die einem Schlichtungstermin fernbleiben, müssen in Mecklenburg-Vorpommern künftig mit einem deutlich höheren Ordnungsgeld rechnen.
„Wir wollen das Ordnungsgeld auf 70 Euro erhöhen, um gegebenenfalls den Druck zum persönlichen Erscheinen erhöhen zu können“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) am Mittwoch im Landtag in Schwerin. Die bisher erhobenen 26 Euro hätten sich als nicht wirksam erwiesen.
Die geplante Reform des seit 1990 gültigen Landesschiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes umfasse zudem die Möglichkeit, dass sich Schiedsstellen der Gemeinden untereinander auch dann vertreten können, wenn sie unterschiedlichen Ämtern angehören. Dies sei wichtig, um das Schiedswesen auch in Zeiten personeller Engpässe aufrecht zu erhalten, erklärte Hoffmeister.
Schlichtungsverfahren unter Leitung ehrenamtlicher Vermittler sind oftmals gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet. Damit soll die Justiz etwa bei Streit unter Nachbarn oder Geschäftspartnern entlastet werden. Nach Angaben des Justizministeriums sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 230 ehrenamtliche Streitschlichter im Bundesverband der Schiedsfrauen und -männer organisiert. Weitere Schlichter gebe es bei Verbänden und auch in Gemeinden.