Das Verwaltungsgericht Greifswald befasst sich mit den seit Montag im Landkreis Vorpommern-Greifswald geltenden verschärften Corona-Auflagen.
Mittlerweile hätten vier Menschen aus dem Landkreis beim Landrat Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangssperre und den eingeschränkten Bewegungsradius eingelegt, sagte Gerichtssprecher Heinz-Gerd Stratmann am Mittwoch. Das Gericht müsse nun entscheiden, ob die Betroffenen bis zu einer Entscheidung von den entsprechenden Regeln ausgenommen sind. Zuvor hatte der NDR berichtet.
Wann das Gericht entscheiden werde, konnte Stratmann zunächst nicht sagen. Das könne noch diese oder zu Beginn der kommenden Woche geschehen. Die Entscheidung werde sich erst einmal nur auf die Betroffenen auswirken. Für den Fall, dass eine Partei Rechtsmittel einlegt, müsste das Oberverwaltungsgericht Greifswald entscheiden.
Seit Montag ist es im Landkreis zwischen 21.00 und 6.00 Uhr verboten, ohne triftigen Grund die eigene Wohnung oder das Grundstück zu verlassen. Zudem darf man sich nicht ohne triftigen Grund weiter als in einem 15-Kilometer-Radius vom Wohnort entfernen.
Diese verstärkten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sind in Kraft getreten, weil der Landkreis schon länger einen höheren Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner hat – und damit als Hochrisikogebiet gilt.