In einer bei Perniek in der Gemeinde Glasin gelegenen gewerblichen Geflügelhaltung mit insgesamt ca. 7300 Puten wurde am Dienstagabend, 26.01.2021, der Ausbruch der Geflügelpest durch den Amtstierarzt amtlich festgestellt.
Am Montag waren in dem Bestand erhöhte Verluste und Krankheitsanzeichen aufgetreten und daraufhin Tierkörper zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) eingesandt worden. Nachdem am Dienstagnachmittag im LALLF der Nachweis von aviärem Influenza-A-Virus des Subtyps H5 vorlag, wurden Proben an das Nationale Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Bestätigung und weiterführenden Diagnostik weitergeleitet.
Vom FLI wurde nunmehr das Vorliegen des hochpathogenen Subtyps H5N8 des Aviären Influenzavirus bestätigt. Damit musste der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt werden. Die Planungen für die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere sind bereits angelaufen. Wie das Virus in den Stall gelangen konnte ist bisher nicht geklärt. Hierzu laufen momentan noch Ermittlungen, die u.a. Kontakte und Einschleppungswege nachvollziehen sollen. Zum Schutz vor der Geflügelpest wird der Landkreis um den Bestand einen Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km festgelegen. Hier gelten spezielle Vorschriften, was das Betreten der Bestände, deren Aufstallung und die Vermarktung von Produkten betreffen.
Darüber hinaus gilt im Sperrbezirk die Stallpflicht (außer für Tauben) bzw. ist nur die Haltung in Wildvogel sicheren Volieren möglich.
Im Beobachtungsgebiet und im gesamten Landkreis gilt:
Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand- insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln- sicher unterbunden wird. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind sicher auszuzäunen. Sofern das durch die Tierhalter nicht sichergestellt werden kann, ist das Geflügel (außer Tauben) auch hier in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.